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BARMER


Wahltarif

Krankengeld Wahltarif für Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten- bei Krankheit finanziell abgesichert.

Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten können eine Krankengeldzahlung zwischen dem 15. und dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit durch eine monatliche pauschale Prämie absichern. Im Anschluss gilt der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld. Für die Beiträge zur Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die BARMER aus.

Autor: BARMER

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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