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Mehrleistung

Fissurenversiegelung

Fissurenversiegelung der Prämolaren.

Zusätzlich zu der gesetzlichen Leistung werden die Kosten der Fissurenversiegelung der Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss durch einen Zahnarzt erstattet.
Die Erstattung gilt für Versicherte vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis zu 100 Euro insgesamt je Kalenderjahr.

Autor: energie-BKK

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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