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Mehrleistung

Hebammenrufbereitschaft

Kostenbeteiligung der Rufbereitschaft für Hebammen.

Die Kosten der Rufbereitschaft einer Hebamme unmittelbar vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin werden für maximal 5 Wochen erstattet, wenn die Hebamme eine telefonische oder persönliche 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleistet.

Dies gilt bei Hausgeburten, bei Entbindungen in Geburtshäusern, die von Hebammen geleitet werden und bei Geburten in Krankenhäusern, die von einer persönlich ausgesuchten Beleghebamme begleitet werden. Die Erstattung der Kosten ist begrenzt auf 300 Euro insgesamt je Jahr und Versicherter.

Autor: energie-BKK

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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