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BKK Pfalz


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe wird gewährt, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist.

Haushaltshilfe im Rahmen der Mehrleistung wird gewährt, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes allein wegen einer
Krankheit nicht möglich ist. Das Vorhandensein eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht notwendig. Außerdem
leisten wir Haushaltshilfe auch neben einer gewährten häuslichen Krankenpflege.

Autor: BKK Pfalz

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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