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DAK-Gesundheit


Mehrleistung

Osteopathie

Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an osteopathischen Leistungen. Voraussetzung ist, dass die osteopathische Behandlung durch einen Vertragsarzt mit entsprechender Zusatzqualifikation erbracht wird. Der Zuschuss wird für 3 Sitzungen pro Kalenderjahr gezahlt. Die ärztliche Anordnung muss grundsätzlich vor oder spätestens am 1. Behandlungstag ausgestellt sein. Pro Sitzung werden max. 40,00 Euro erstattet, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.

Autor: DAK-Gesundheit

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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