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BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN


Mehrleistung

Bis zu 300 Euro Erstattung für zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

Versicherte erhalten eine Erstattung der Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel bis zur Höhe von 300 Euro je Kalenderjahr, wenn diese als zusätzliche Vorsorgemaßnahme aufgrund einer Schwangerschaft eingenommen werden.

Alternativ können diese 300 Euro auch für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die Teilnahme eines Ehemannes an einem Geburtsvorbereitungskurs oder die Hebammenrufbereitschaft eingesetzt werden.

Autor: BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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