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KNAPPSCHAFT


Wahltarif

Selbstbehalt auch bei der KNAPPSCHAFT

Mitgliedern, die selten zum Arzt gehen, bietet die Teilnahme an einem Selbstbehalttarif die Möglichkeit, bei einem begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko eine Prämienzahlung zu erhalten.

So erklären Mitglieder beim Wahltarif Selbstbehalt ihre Bereitschaft, einen Teil der für sie im Kalenderjahr anfallenden Krankheitskosten selbst zu tragen. Im Gegenzug erhalten die Mitglieder eine Prämie, die unter Anrechnung eventuell entstandener Krankheitskosten im Folgejahr ausgezahlt wird.

Abhängig von den individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder stehen folgende Tarifvarianten zur Auswahl:

Selbstbehalttarif 100
Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 10.000 Euro und pflichtversicherte Studenten können bei einem Selbstbehalt von 200 Euro im Kalenderjahr eine Prämienzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten.

Selbstbehalttarif 200
Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 20.000 Euro können bei einem Selbstbehalt von 320 Euro im Kalenderjahr eine Prämienzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

Selbstbehalttarif 300
Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 30.000 Euro können bei einem Selbstbehalt von 450 Euro im Kalenderjahr eine Prämienzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten.

Selbstbehalttarif 400
Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 40.000 Euro können bei einem Selbstbehalt von 600 Euro im Kalenderjahr eine Prämienzahlung in Höhe von 400 Euro erhalten.

Selbstbehalttarif 500
Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze (2017 = 52.200 Euro) können bei einem Selbstbehalt von 800 Euro im Kalenderjahr eine Prämienzahlung in Höhe von 500 Euro erhalten.
Je höher das jeweilige Jahreseinkommen eines Mitglieds ist, desto umfangreicher werden seine Möglichkeiten der Tarifauswahl, denn es kann auch ein Selbstbehalttarif niedrigerer Stufe gewählt werden. Wer beispielsweise über jährliche Einkünfte von 34.000 Euro verfügt, kann sich grundsätzlich für die Teilnahme am Selbstbehalttarif 300 entscheiden. Alternativ ist auch eine Teilnahme an den Selbstbehalttarifen 200 oder 100 möglich. Die Selbstbehalttarife 400 oder 500 sind hingegen nur bei einem noch höheren Jahreseinkommen wählbar.

Das Angebot gilt für alle Mitglieder der KNAPPSCHAFT, die ihre Beiträge zumindest teilweise selbst tragen und deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht.

Die KNAPPSCHAFT hat in Höhe der während der Teilnahme beanspruchten Leistungen gegenüber dem Mitglied Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Kosten. Die Erstattungshöhe ist begrenzt auf die Höhe des Selbstbehalts, also je nach Tarif zwischen 100 und 300 Euro. Die Prämie wird mit dem gegebenenfalls anzurechnenden Selbstbehalt verrechnet.

An die Wahl des Selbstbehalttarifs ist das Mitglied mindestens drei Kalenderjahre lang gebunden (Mindestbindungsfrist). Die Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT kann grundsätzlich ebenfalls frühestens zum Ablauf der Mindestbindungsfrist gekündigt werden.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die KNAPPSCHAFT aus.

Autor: KNAPPSCHAFT

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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