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Mehrleistung

Schwangerschafts-Mehrleistungen

Versicherte schwangere Frauen haben die Möglichkeit Mehrleistungen in Anspruch zu nehmen, um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung ihres Kindes entgegenzuwirken und wenn ein konkreter individueller Untersuchungs-anlass besteht.

Folgende Leistungen zählen hierzu:
-Toxoplasmose-Untersuchung bei erhöhtem Ansteckungsrisiko
-Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln und Windpocken
-CVM-Antikörpertest bei besonderer Infektionsgefahr (Zytomegalie-Test)

BKK-Zuschuss
Es werden insgesamt bis zu 200 Euro pro Schwangerschaft für diese Leistungen von der bkk melitta hmr erstattet. Hierfür bitte die Originalrechnungen einreichen.

Außerdem übernehmen wir anteilig die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft in der 37.- 42. Schwangerschaftswoche bei einer zugelassenen Hebamme. Es werden 90 % des Rechnungsbetrages, maximal 250 Euro je Schwangerschaft übernommen.

Autor: bkk melitta hmr

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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