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Pronova BKK


Mehrleistung

Osteopathie

Die Pronova BKK übernimmt für bis zu vier Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr max. 40 € pro Einheit, jedoch höchstens 100 % des Rechnungsbetrages. Der Anspruch setzt voraus, dass
die osteopathische Behandlung durch die Bescheinigung eines Arztes/einer Ärztin empfohlen wurde und qualitätsgesichert durch einen Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder der eine ostheopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt zu einem Verband der Osteopathen berechtigt.

Autor: Pronova BKK

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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