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IKK - Die Innovationskasse


Mehrleistung

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Die IK unterstützt ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler, damit mögliche Schadenersatzansprüche beim Verursacher des Behandlungsfehlers geltend gemacht werden können.

Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird - z.B. mit medizinischen Gutachten - geschehen.

Im Rahmen unseres Bonusprogramms bietet die IK jedem Teilnehmer automatisch eine Patienten-Rechtsschutzversicherung wegen Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlern an. Sie beinhaltet u.a. eine umfassende rechtliche Beratung und eine Kostenübernahme im Rechtsschutzfall von bis zu 1 Million EUR.

Mehr dazu unter: https://www.die-ik.de/leistungen/patienten-rechtsschutz

Autor: IKK - Die Innovationskasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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