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BKK VerbundPlus


Besondere Versorgungsform

Hautkrebsscreening auch für Versicherte unter 35

Hautkrebs-Screening

Hautkrebs-Screening auch für Versicherte unter 35 Jahren

Hautveränderungen werden von Vielen als banale Erkrankungen angesehen. Ihre Gefährlichkeit bei der Entstehung von Hautkrebs wird unterschätzt.

Hautkrebs ist die häufigste Krebsart beim Menschen. Zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart mit praktisch hundertprozentiger Heilungschance, vorausgesetzt, er wird rechtzeitig erkannt.

Nach dem Gesetz haben ab 01.Juli 2008 gesetzlich Versicherte Frauen und Männer ab 35 Jahre alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening.

Durch unseren speziellen Versorgungsvertrag zahlt die BKK VerbundPlus auch Versicherten unter 35 Jahren das Hautkrebs-Screening. Die Untersuchung kann bis 35 Jahre alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Durchgeführt wird diese Untersuchung beim Hautarzt.

Medizinischer Bereich:
Hauterkrankungen

Vertragspartner der BKK VerbundPlus:
Hautärzte in den unten genannten Bundesländern

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Bundesweit

Autor: BKK VerbundPlus

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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