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DAK-Gesundheit


Wahltarif

DAKpro Krankengeld

Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld bieten wir den Wahltarif DAKpro Krankengeld T 61 mit einem Krankengeldanspruch ab dem 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Dieser Zusatztarif kann nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeldanspruch gewählt werden.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die DAK aus.

Autor: DAK-Gesundheit

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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