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BKK Scheufelen


Mehrleistung

Osteopathie

Die BKK Scheufelen erstattet die Kosten für Osteopathiebehandlungen in folgendem Umfang und unter den folgenden Voraussetzungen:

Dem Versicherten werden die ihm privat in Rechnung gestellten Kosten für Osteopathiebehandlungen im Bereich der Heilmittel
erstattet.

Der Anspruch auf Erstattung besteht je Kalenderjahr für 6 Sitzungen bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 Euro je Sitzung.

Erstattungsfähig sind Behandlungen welche

- durch Ärzte erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt,

- durch Heilpraktiker mit der Ausbildung zum Physiotherapeut die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt, erfolgen.

Für den Teilbereich der Physiotherapie darf die Behandlung auch

- durch Physiotherapeuten die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt, erfolgen, wenn eine entsprechende ärztliche
Verordnung für Osteopathie vorliegt.

Autor: BKK Scheufelen

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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