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BERGISCHE KRANKENKASSE


Mehrleistung

Kostenerstattung

Kostenerstattung anstelle der Sach- oder Dienstleistungen.

Anstelle der Leistungen über die Krankenversichertenkarte können Versicherte die Kostenerstattung wählen.

Sie werden somit zu Privatpatient, erhalten eine Rechnung und reichen diese bei der BERGISCHEN Krankenkasse ein.

Erstattet werden nur die Kosten, die im Rahmen der Vergütungsregelung entstanden wären. Mehrkosten bleiben zu Lasten des Versicherten.

Die Kostenerstattung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Mitglied sich bereit erklärt, ein Jahr lang nicht mehr mit der Krankenversichertenkarte zum Arzt zu gehen.

Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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