logo

BERGISCHE KRANKENKASSE


Mehrleistung

Zuschuss zu stationären Hospizen

Zuschuss zu stationären Hospizen i. H. v. 10 % der monatlichen Bezugsgröße.

Versicherte der BERGISCHEN, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.
Der Zuschuss beträgt kalendertäglich 10 % der monatlichen Bezugsgröße.

Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.