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BKK Herkules


Mehrleistung

Osteopathie

Im Rahmen der Satzungsmehrleistungen erstattet Ihnen die BKK Herkules bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden hierbei 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50,00 EUR je Sitzung.
Ferner ist Voraussetzung, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung durch ein Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen durchgeführt wird bzw. der Behandler eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Zusätzlich wird die Osteopathie über das Bonusprogramm der BKK Herkules prämiert.

Autor: BKK Herkules

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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