hkk Krankenkasse
Mehrleistung
Zuschuss bei ambulanten Kuren
Erbringt die hkk eine aus medizinischen Gründen erforderliche Maßnahme in Form einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V), so wird zu den übrigen Kosten dieser Maßnahme (wie Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) ein kalendertäglicher Zuschuss - einschließlich An- und Abreisetag - in Höhe von 13 Euro gezahlt. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der kalendertägliche Zuschuss 21 Euro.
Autor: hkk Krankenkasse
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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