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Mehrleistung

Haushaltshilfe bei ambulanten Operationen

Haushaltshilfe bei ambulanten Operationen des Versicherten.

Die hkk zahlt eine Haushaltshilfe bei ambulanten Operationen des Versicherten mit einem Kind bis zum Alter von 14 Jahren im Haushalt. Voraussetzung dabei ist immer, dass keine andere Person im Haushalt den Haushalt weiter führen kann. Damit liegt die hkk auch hier über den Vorgaben des Gesetzgebers, der hier nur eine Altersgrenze von zwölf Jahren vorgibt.

Autor: hkk Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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