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hkk Krankenkasse


Mehrleistung

Haushaltshilfe bei stationären Aufenthalten

Über den gesetzlichen Rahmen hinaus bietet die hkk ihren Versicherten Haushaltshilfe bei allen stationären Aufenthalten mit Kind im Haushalt bis zu 14 Jahren an. Gesetzlich wird diese Leistung nur bis zu einem Alter von zwölf Jahren gewährt. Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann. Die Dauer der Leistung hängt vom individuellen Krankheitsfall ab.

Autor: hkk Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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