logo

BKK DürkoppAdler


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Wir leisten Haushaltshilfe über das gesetzliche Maß hinaus.

Im Rahmen unserer Extra-Leistungen erhalten Sie auch in Fällen von ärztlich bescheinigter Erkrankung ohne Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaftsbeschwerden oder nach ambulanten Operationen eine Haushaltshilfe.
Die Haushaltshilfe wird max. für einen Zeitraum von 10 Wochen je Krankheitsfall innerhalb eines Kalenderjahres oder Schwangerschaft oder ambulanter Operation gewährt.

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für Sie im Rahmen unserer Extra-Leistung, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Autor: BKK DürkoppAdler

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.