IKK - Die Innovationskasse
Mehrleistung
Haushaltshilfe - über das 12.Lebensjahr hinaus
Die IK erbringt in den in §38 Abs.1 SGB V genannten Fällen auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Mehr dazu unter: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/klassische-leistungen/arzneimittel-bis-zahnersatz
Autor: IKK - Die Innovationskasse
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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