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IKK - Die Innovationskasse


Besondere Versorgungsform

Hausarztzentrierte Versorgung

Versicherten, die an der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V teilnehmen, werden die Zuzahlungen entsprechend der Teilnahmebedingungen des Versorgungsvertrages zur hausarztzentrierten Versorgung ermäßigt.

Die Innovationskasse führt ein Verzeichnis über die bestehenden Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V. Das Verzeichnis enthält insbesondere Angaben über die Leistungsinhalte, die teilnehmenden
Leistungserbringer, die Voraussetzungen für die Teilnahme der Versicherten, den Ort der Durchführung der hausarztzentrierten Versorgung sowie über mögliche
Zuzahlungsermäßigungen.

Die Versicherten haben das Recht, das Verzeichnis in der IK einzusehen.

Vertragspartner der IKK:
Hausarztzentrierte Versorgung

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Bundesweit

Autor: IKK - Die Innovationskasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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