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BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN


Besondere Versorgungsform

Hausarztmodell

Hausärzte spielen bei der medizinischen Versorgung eine besondere Rolle.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr können sich Kunden der BKK Wirtschaft und Finanzen in immer mehr Bundesländern über eine Teilnahmeerklärung bei ihrem Hausarzt in unser Hausarztmodell einschreiben. Teilnehmer verpflichten sich, im Krankheitsfall immer zunächst zum Hausarzt zu gehen und Fachärzte nur auf Überweisung des Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Davon ausgenommen sind Augenärzte und Gynäkologen, die auch ohne Überweisung aufgesucht werden können. Auch beim Zahnarztbesuch bleibt alles wie bisher. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig. Die Versicherten sind an die Wahl ihres Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel sollte nur aus einem wichtigen Grund, wie zum Beispiel bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis, Praxisschließung oder einem Wohnortwechsel erfolgen.

Medizinischer Bereich:
Hausärztliche Versorgung

Vertragspartner der BKK W&F:
Ärzteverbände, KVn

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Autor: BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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