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Techniker Krankenkasse


Mehrleistung

Homöopathie

Volle Kostenübernahme erfolgt per Versichertenkarte bei allen Ärzten mit Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. oder vergleichbarer anerkannter Qualifikation. Zum Leistungsumfang gehört die Erst- und Folgeanamnese, Homöopathische Analyse und Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation). Nach 24 Monaten folgt ein Ruhejahr. Nach Ablauf des Ruhejahres gibt es einen erneuter Anspruch auf die homöopathischen Leistungen.

Autor: Techniker Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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