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VIACTIV Krankenkasse


Wahltarif

VIACTIV Krankengeld

Einen Anspruch auf Wahlkrankengeld haben Sie erstmalig frühestens mit dem Beginn des sechsten Kalendermonats nach Beginn der Laufzeit des Tarifs. Sofern Ihre Arbeitsunfähigkeit vor der Wahl des Tarifs festgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf Krankengeld für die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit.

Die Laufzeit der Tarife beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, der dem Eingang der schriftlichen Wahlerklärung bei der VIACTIV Krankenkasse folgt.

Falls Sie sich neu bei der VIACTIV Krankenkasse versichern und gleichzeitig diesen Tarif wählen, so beginnt seine Laufzeit mit dem Beginn der Mitgliedschaft.

Tarif S Personenkreis
Für freiwillig Versicherte hauptberuflich Selbstständige sowie für Beschäftigte ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen beträgt die monatlich zu zahlende Prämie 100 Euro.

Tarif K Personenkreis
Für Künstler und Publizisten mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit beträgt die monatlich zu zahlende Prämie 112 Euro.

Das kalendertägliche Krankengeld beträgt für beide Personenkreise 40 Euro.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die VIACTIV aus.

Autor: VIACTIV Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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