BKK Scheufelen


Mehrleistung

Brille- und Kontaktlinsen

Zuschuss zu Brille- oder Kontaktlinse.

Der Anspruch auf Erstattung besteht jedes 2. Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung bei gleichbleibendem Korrekturbedarf. Bei einer Änderung des sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarfs je Auge von mindestens 0,5 Dpt. besteht der Erstattungsanspruch jedes Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung.

Erstattungsfähig sind die Kosten, welche die gesetzlichen Ansprüche übersteigen.
Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden bis zu 100 %, höchstens 25 Euro erstattet.

Autor: BKK Scheufelen


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