IKK Brandenburg und Berlin
Mehrleistung
Haushaltshilfe
Wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als vierzehn Jahre ist und von niemandem sonst versorgt werden kann, können Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer IKK beantragen, z. B. wegen akuter schwerer Krankheit eines Elternteils, und zwar für 3 Monate pro Fall, in begründeten Ausnahmen auch länger.
Haushaltshilfe wird für längstens eine weitere Woche gewährt, wenn der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V wegen Ablauf des vierwöchigen Anspruchs endet.
Haushaltshilfe wird für längstens eine weitere Woche gewährt, wenn der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V wegen Ablauf des vierwöchigen Anspruchs endet.
Autor: IKK Brandenburg und Berlin
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
IKK BB
Immer aktuell
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik