IKK Brandenburg und Berlin


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als vierzehn Jahre ist und von niemandem sonst versorgt werden kann, können Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer IKK beantragen, z. B. wegen akuter schwerer Krankheit eines Elternteils, und zwar für 3 Monate pro Fall, in begründeten Ausnahmen auch länger.

Haushaltshilfe wird für längstens eine weitere Woche gewährt, wenn der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V wegen Ablauf des vierwöchigen Anspruchs endet.

Autor: IKK Brandenburg und Berlin


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