Pronova BKK


Mehrleistung

Hospizleistungen

Die letzte Lebensphase in Würde verbringen.

Schwerkranken Menschen wird ermöglicht, in Würde und mit liebevoller Begleitung an dem von ihnen gewünschten Ort zu sterben, sei es zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in einem Hospiz.

In der Satzung der Pronova BKK ist deshalb niedergeschrieben, dass Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, einen Zuschuss zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in bestimmten Hospizen erhalten, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht erbracht werden kann.

Autor: Pronova BKK


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