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Empfängnisverhütung

Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Dazu gehören auch die erforderlichen Untersuchungen sowie die entsprechende Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.

Wichtig: Mit "Verordnung" ist nicht "Versorgung" gemeint, sondern lediglich die Ausstellung des Rezeptes. Anspruch auf die Versorgung mit ärztlich verordneten Mitteln zur Empfängnisverhütung haben lediglich Versicherte unter 20 Jahren.

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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