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Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Kinder unter sechs Jahren haben Anspruch auf Untersuchungen (U1-U9 beim Kinderarzt) zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden. Zusätzlich werden die Kinder zwischen drei und sechs Jahren auf Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten untersucht (FU1-FU3 beim Zahnarzt).

Sobald das Kind zehn Jahre alt ist, steht ihm erneut zwei Untersuchung (J1/J2) zu.

Einige Krankenkassen bieten weitere U-Untersuchungen an (U10-U11; vgl. Zusatzleistungen der Kassen).

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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