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Krankenhausbehandlung

Versicherte haben Anspruch auf die voll-, teil-, vor- und nachstationäre Behandlung sowie die in diesem Rahmen erbrachte medizinische Versorgung im Krankenhaus. Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen evtl. entstehende Mehrkosten - insbesondere durch höhere Pflegesätze oder Fahrkosten - ganz oder teilweise auferlegt werden.

Wahlleistungen
Über das medizinisch erforderliche Maß hinaus bieten die Krankenhäuser auch Wahlleistungen an. Dazu gehören z. B. die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder/und die Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer. Die Mehrkosten dafür muss grundsätzlich der Patient selbst zahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Wahlleistungen über eine private Kranken-Zusatzversicherung abzudecken. Infos dazu finden Sie in unserer Rubrik "Private Vorsorge".

Zuzahlung/Eigenanteil
Der Eigenanteil für Versicherte, die bei Beginn der Krankenhausbehandlung mindestens 18 Jahre alt sind, beträgt 10 Euro täglich für max. 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Er wird direkt an das Krankenhaus gezahlt. Bei stationärer Entbindung ist keine Zuzahlung zu leisten.

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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