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Psychotherapeutische Behandlung

Versicherte können Psychotherapeuten oder einen Arzt ihrer Wahl zur Beratung aufsuchen. Wird ein nichtärztlicher Therapeut gewählt, klärt dieser in Probesitzungen den Befund ab. Danach muss er durch einen Arzt prüfen lassen, ob die Beschwerden nicht doch durch ein organisches Leiden verursacht werden. Ist dies nicht der Fall, beantragt der Therapeut bei der Krankenkasse die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung. Der Antrag wird auf Basis der Befunde anonym durch einen Gutachter geprüft. Eine persönliche Vorstellung ist deshalb nicht erforderlich.

Zugelassene Psychotherapeuten
Der Therapeut oder psychotherapeutische Arzt muss für eine der folgenden Behandlungsverfahren zugelassen sein (Info meist auf dem Praxisschild): Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie.

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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