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Stationäre Hospize

Versicherte haben Anspruch auf einen Zuschuss zur stationären oder teilstationären Versorgung in Hospizen. Die Höhe des Zuschusses legt die Krankenkasse in ihrer Satzung fest. Voraussetzung für den Zuschuss ist insbesondere, dass der Versicherte keiner Krankenhausbehandlung bedarf.

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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