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Wirtschaftlichkeitsgebot

Die von den Krankenkassen zu erbringenden Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie "dürfen" das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die diesem Grundsatz nicht entsprechen, dürfen weder von den Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) bewirkt, noch von den Kassen bewilligt oder bezahlt werden.

Verstößt eine Krankenkasse gegen diesen Grundsatz mit Wissen ihres Vorstandes, so haftet dieser für den entstandenen Schaden persönlich.

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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