 
                        vivida bkk
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- Satzung: 
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                        Autonomes RechtIn ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden. 
- Kündigung: 
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                    Verkürzte FristenWechsel innerhalb der Kassenart Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten. Die vivida bkk macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Freiwillige Mitgliedschaft Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden. Die vivida bkk macht hiervon keinen Gebrauch. 
- Publizität: 
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                    GeschäftsberichtMit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse. Zum Geschäftsbericht der vivida bkk Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) jährlich ihre Geschäftszahlen. 
 
                            Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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