EY BKK
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Satzung:
-
Autonomes Recht
In ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden.
Derzeit ohne Verlinkung - Kasse ist angefragt
Kündigung:
-
Verkürzte Fristen
Wechsel innerhalb der Kassenart
Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten.
Die EY BKK macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.
Freiwillige Mitgliedschaft
Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden.
Die EY BKK macht hiervon keinen Gebrauch.
Publizität:
-
Geschäftsbericht
Mit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse.
Derzeit ohne Verlinkung - Kasse ist angefragt
Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) keine Geschäftszahlen.
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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