Apothekenwettbewerb

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

30.10.2020·Apotheken sollen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten - unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) vor, das am 30.10.2020 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen wurde.

Mit dem VOSG werde der Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken fairer und die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land gesichert, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach dem Beschluss des Bundestages. Die Apotheken vor Ort seien für viele Menschen ein Stück Heimat - und eine wichtige Anlaufstelle für Patienten....

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