Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
Websites von Krankenkassen: US-amerikanische Dienste lesen oftmals mit
22.01.2020·Wer die Internetseiten gesetzlicher Krankenkassen besucht, sollte nicht davon ausgehen müssen, dass personenbezogene Daten durch Dritte mitgeschrieben werden können. Ein Test der Redaktion kkdirekt bei über 60 Kassen hat jedoch ergeben, dass dieses Szenario realistisch ist. Über direkte und indirekte Einbindungen von Diensten auf den Websites vieler Kassen werden potenziell auch personenbezogene Daten an Dritte weitergereicht. Die Aufsicht schaut bisher weg.
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