Landessozialgericht
Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten bei fremdsprachigen Patienten tragen
28.03.2018·Kosten für Dolmetscherleistungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und müssen auch dann nicht übernommen werden, wenn diese für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dies geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (LSG) hervor.
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