Urteil des Bundessozialgerichts

Krankenkassen müssen keine Arzneimittel zur Raucherentwöhnung übernehmen

28.05.2019·Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am Dienstag, dem 28.05.2019 in einem Revisionsverfahren einer Versicherten entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 25/18 R).

Die bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin, die unter anderem an einer chronisch obstruktiven Lungenwegserkrankung leidet, ist damit auch in letzter Instanz mit ihrer Klage auf Versorgung mit dem Arzneimittel "Nicotinell" ohne Erfolg geblieben. Arzneimittel zur Raucherentwöhnung sind verfassungskonform kraft...

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