Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung|29.06.2018

PRESSEMITTEILUNG

Amalgam: Alternativen für Kinder und Schwangere
Neue EU-Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft

Berlin·Dentalamalgam darf nach der EU-Quecksilberverordnung ab 1. Juli 2018 grundsätzlich nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden...

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