Bundessozialgericht|04.06.2019

PRESSEMITTEILUNG

Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Kassel·Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht....

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