Bundessozialgericht|19.12.2018

PRESSEMITTEILUNG

Keine dauerhafte Speicherung des Lichtbildes eines Versicherten durch die Krankenkasse

Kassel·Eine Krankenkasse darf ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Zusätzliche Infos und Funktionen wie Vorstandsbezüge, Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), etc.
  • Weitere Inhalte und Administrationsoptionen für den GKV-Newsletter,
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik