Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.|17.06.2019

PRESSEMITTEILUNG

Digitale Gesundheitsanwendungen müssen GKV-Leistung werden

Berlin·Versicherte müssen einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen haben, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss sie finanzieren. Der Gesetzgeber hat das im Referentenentwurf zum "Digitale-Versorgung-Gesetz"...

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