Hessisches Landessozialgericht|08.11.2017

PRESSEMITTEILUNG

Auslandskrankenschein für die Türkei bewirkt nur Versicherungsschutz nach türkischem Recht

Darmstadt·06.11.2017 - Krankenversicherungsrecht / Kosten einer Behandlung in türkischer Privatklinik sind nur teilweise zu erstatten / Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich in Deutschland...

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