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Familienversicherung

Steht die beitragsfreie Mitversicherung der Ehepartner vor dem Aus?

25.03.2026·Die von Gesundheitministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte GKV-Finanzkommission wird Anfang kommender Woche den Vorschlag unterbreiten, die kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner einzuschränken. Dies berichten mehrere Medien übereinstimmend. Schon bald könnte damit für bisher familienversicherte Ehepartner ein eigener Beitrag zur Krankenkasse fällig werden.

Kurz vor der Veröffentlichung der Ergebnisse der GKV-Finanzkommission (FKG) Anfang kommender Woche sickern immer wieder tatsächliche oder vermeintliche Vorschläge der im September 2025 eingesetzten Experten durch. Übereinstimmend wollen gleich mehrere Medien wissen, dass auch die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Disposition steht. Die Kommission werde vorschlagen, diese Familienversicherung auf Kinder zu begrenzen. Ehepartner könnten dann nur noch beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie ein Kleinkind betreuen oder zum Beispiel einen Angehörigen pflegen (Care-Arbeit). Andere Berichte gehen von der vollständigen Streichung der Familienversicherung für Ehepartner aus.

Für Ehepartner, die damit eine eigene Mitgliedschaft begründen müssten, würde ein Mindestbeitrag in Höhe von ca. 225 Euro eingeführt, der die Kranken- und Pflegeversicherung abdeckt. Mindestbeiträge ohne entsprechendes Einkommen sind innerhalb der GKV schon jetzt bei freiwilligen Mitgliedschaften von Selbstständigen oder Rentnern üblich. Die Mindestbemessungsgrundlage hierfür beträgt 2026 einheitlich 1.318,33 Euro pro Monat.

Auftrag an Kommission beinhaltet zwei Teile

Der Arbeitsauftrag an die FKG umfasst zwei Berichte. Während notwendige Strukturreformen erst in einem zweiten Bericht bis Ende 2026 vorliegen sollen, soll der erste Bericht bis Ende März 2026 insbesondere folgende Informationen und Sofortmaßnahmen beinhalten:

Prognose (bis 2030) für die GKV-Finanzentwicklung einschließlich des geplanten Primärarztsystems sowie der Notfall- und Rettungsdienstreform mit einer Quantifizierung der Finanzierungslücken ab 2027.
Identifizierung maßgeblicher Kostentreiber in den Leistungsbereichen sowie Ineffizienzen auf der Ausgabenseite
Konkrete und kurzfristig finanzwirksame Maßnahmen für Beitragssatzstabilität ab 2027 mit Quantifizierung der Kostenwirkung. Die Vorschläge sollen kurzfristig gesetzlich umsetzbar sein und dem Gesetzgeber Handlungsspielraum bei der Auswahl lassen.

Kassen und Wirtschaft reagieren verhalten

Angesichts der Aufteilung des Auftrags an die Kommission reagierten die Krankenkassen und die Wirtschaft weder positiv noch negativ auf die Vorabmeldungen. "Wir werden die konkreten Vorschläge bewerten, wenn sie tatsächlich vorliegen. Davon unabhängig ist wichtig zu betonen, dass die Krankenkassen insgesamt nicht zu wenig einnehmen, sondern dass die Ausgaben zu hoch sind", erklärt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands, in der Rheinischen Post (RP). Ähnlich äußerte sich auch Jochen Pimpertz, Gesundheitsexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW), gegenüber der Zeitung: "Der Vorschlag lässt sich unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsanreize ökonomisch begründen" und sei "arbeitsmarktpolitisch sinnvoll". Von der bisherigen Regelung profitierten vor allem klassische Ein-Verdiener-Ehen. "Für den zweiten Partner lohnt sich der Einstieg in den Job oft nicht, wenn er von seinem Lohn auch eigene Krankenkassenbeiträge zahlen muss". Allerdings gehe dies am Problem der GKV vorbei: Diese leide nicht unter Beitragsmangel, sondern unter einem Ausgabenwachstum, das durch die Alterung zusätzlich getrieben werde.

Kritik von Markus Söder (CSU): Mehr laut als richtig

Eindeutig ablehnend äußerte sich bereits Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident und CSU-Vorsitzender. "Eine Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner käme für die CSU nicht infrage", sagte Söder der Augsburger Allgemeinen. "Das wäre ein vollkommen falsches Signal an die Menschen in unserem Land". Aus seiner Sicht brauche es ein umfassendes Reformpaket, das nicht einseitig einzelne Gruppen unserer Gesellschaft benachteilige. Söder forderte, sich bei der Reform auf die stark gestiegenen Gesundheitsausgaben zu konzentrieren.

Abgesehen davon, dass die nötigen Strukturreformen laut Auftrag an die Kommission erst Ende 2026 vorgestellt werden sollen, klingt die Kritik Söders auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie eine Täuschung. Letztlich ist es der Staat, in dessen Auftrag die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der beitragsfreien Familienversicherung über die GKV erbracht, nicht aber vollständig finanziert wird. Die Erstattung dieser versicherungsfremden Leistungen ist aktuell in einem anderen Bereich, den Krankenkassenbeiträgen für Bezieher von Bürgergeld, Thema einer Milliardenklage der Krankenkassen gegen die Bundesrepublik (vgl. "Links zum Thema"). Söder richtet sich also gegen die Reduzierung einer Leistung, die er (als Staat) selbst nicht bereit ist zu bezahlen. Ehrlicher und damit richtiger wäre es, die Leistung Familienversicherung entweder vollständig zu finanzieren, oder einzuräumen, dass der Staat hierfür keine Mittel bereitstellen wird. Es war, ist und würde auch künftig falsch sein, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe einseitig von den Beitragszahlenden der GKV finanzieren zu lassen.

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