
Digitale Anwendungen kommen
Bundeskabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz
01.04.2020·Digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept sollen möglichst schnell und unter Einhaltung des bestmöglichen Datenschutzes in die praktische Versorgung einfließen. Dies sind die Ziele des "Patientendaten-Schutz-Gesetzes", dessen Entwurf am Mittwoch (01.04.2020) vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Bestandteil des Gesetzes ist auch die bisher als anfällig geltende Telematikinfrastruktur (TI). Für Kassen und Leistungserbringer werden Verantwortungsbereiche definiert, Diensteanbietern drohen künftig hohe Bußgelder.
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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