
Bund-Länder-Beschluss
Regierung will Kinderkrankengeld verdoppeln - auch ohne Erkrankung des Kindes
06.01.2021·Nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 05.01.2021 sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch dann Kinderkrankengeld zahlen, wenn die Betreuung und Pflege des Kindes nicht aufgrund Krankheit, sondern wegen einer ausgesetzten Präsenzpflicht an Kindergärten und Schulen notwendig wird.
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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