
Gemeinsamer Bundesausschuss
Ausnahmen bei der Qualitätssicherung für Kliniken werden verlängert
06.04.2021·Die seit einigen Wochen steigende Anzahl von Menschen, die sich mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert haben, belastet insbesondere auch erneut die Krankenhäuser. Damit sich das Klinikpersonal in der Ausnahmesituation der dritten Welle ganz auf die Patientenversorgung konzentrieren kann, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ausnahmeregelungen im Bereich der Qualitätsanforderungen bis zum 30.09.2021 verlängert.
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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