
Corona-Schutzimpfung für Kinder
Oberlandesgericht: Bei Uneinigkeit der Eltern entscheidet Empfehlung der STIKO
25.08.2021·Können sich die sorgeberechtigten Eltern nicht einheitlich zur Frage der Impfung ihres unter 16-jährigen Kindes gegen Corona einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Schutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff an den Elternteil zu übertragen, der sich auf eine bestehende Empfehlung der STIKO beruft. Voraussetzung ist, dass auch das Kind die Impfung befürwortet. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.
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